Beschluss: einstimmig angenommen

II.       Beschluss

 

Option 1

Der Gemeinderat beschließt den Bebauungsplanes Nr. 64 - Gebiet zwischen Emeranstraße und dem Bundesbahngelände, ostwärts der Sonnenstraße, zu ändern.

 

Der Umgriff des Bebauungsplans umfasst folgende Grundstücke:

Fl.Nrn: 528, 528/3, 528/4, 528/5, 528/6, 528/7, 528/8, 528/9, 528/10, 528/11, 528/12, 528/13,

528/14 und 528/15.

 

Der Bebauungsplan erhält folgende Bezeichnung:

Bebauungsplan Nr. 64, 1.Änderung – Gebiet westlich der Kreuzstraße 14-40

 

Als wesentliche Planungsziele sollen festgelegt werden:

1.    Festsetzung des Gebietes als reines Wohngebiet (WR) nach § 3 BauNVO

2.      Regelung bzw. Steuerung der Nachverdichtung

3.      Festsetzungen zum Maß der baulichen Nutzung (Wandhöhen, Vollgeschosse usw.) und zur Zahl von Wohnungen in Wohngebäuden

4.      Festsetzungen von überbaubaren Grundstückflächen

5.      Sicherung einer geordneten, nachhaltigen städtebaulichen Entwicklung

6.      Regelung der Grünordnung

 

Das Verfahren wird gemäß § 13a BauGB als Bebauungsplan der Innenentwicklung im beschleunigten Verfahren durchgeführt.

 

Die Verwaltung wird beauftragt, den Änderungsbeschluss ortsüblich bekannt zu machen.

 

Der ausgearbeitete Planentwurf (Plan mit Festsetzungen und Begründung) ist zur Billigung dem Gemeinderat vorzulegen.

 

Abstimmungsergebnis: 0 : 18

 

Option 2

Der Gemeinderat beschließt, den Bebauungsplan Nr. 64 - Gebiet zwischen Emeranstraße und dem Bundesbahngelände, ostwärts der Sonnenstraße, nicht zu ändern.

 

Abstimmungsergebnis: 18 : 0