Beschluss: mehrheitlich angenommen

III.      Beschluss

 

Der Gemeinderat Feldkirchen nimmt Kenntnis vom Entwurf der 1.Änderung zum Bebauungsplan Nr. 98b - Bauland für Einheimische in der Fassung vom 06.07.2017 und stimmt diesen zu.

 

Die Verwaltung wird beauftragt, gemäß § 13a BauGB als Bebauungsplan der Innenentwicklung das Verfahren durchzuführen.

 

Die Verwaltung wird beauftragt, die Festsetzung A 3.8 dahingehend anzupassen, dass Wintergärten bis zu einer Größe von 10 m² zulässig sind.