Sitzung: 06.07.2017 Gemeinderat
Beschluss: mehrheitlich angenommen
III. Beschluss
Der Gemeinderat Feldkirchen nimmt
Kenntnis vom Entwurf der 1.Änderung zum
Bebauungsplan Nr. 98b - Bauland für Einheimische in der Fassung vom 06.07.2017 und stimmt diesen zu.
Die
Verwaltung wird beauftragt, gemäß § 13a
BauGB als Bebauungsplan der Innenentwicklung das Verfahren durchzuführen.
Die
Verwaltung wird beauftragt, die Festsetzung A 3.8 dahingehend anzupassen, dass
Wintergärten bis zu einer Größe von 10 m² zulässig sind.