Beschluss: einstimmig angenommen

II.       Gesamtbeschluss

 

Der Gemeinderat hat Kenntnis von den eingegangenen Stellungnahmen und Anregungen genommen.

Der Gemeinderat erkennt ferner die Abwägungsvorschläge der Verwaltung an und macht sich diese zu Eigen.

 

Der Planer wird beauftragt, die redaktionellen Änderungen in den Bebauungsplanentwurf anhand der Vorlage einzuarbeiten.

Denjenigen Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange, die Anregungen vorgebracht haben, ist das Ergebnis der gemeindlichen Entscheidung schriftlich mitzuteilen.

 

Der Gemeinderat beschließt den Bebauungsplan Nr. 31 - Gebiet zwischen Emeran-, Kreuz- und Sonnenstraße in der Fassung vom 06.07.2017 mit den beschlossenen Änderungen als Satzung.

 

Die Verwaltung wird beauftragt, den Satzungsbeschluss ortsüblich bekannt zu machen.