Beschluss: einstimmig angenommen

II.       Beschluss

 

Die Gemeinde Feldkirchen erklärt sich bereit, für die Parzellierung der Baugrundstücke und der öffentlichen Verkehrsflächen im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 98b „Bauland für Einheimische“, ein Grenzregelungsverfahren nach § 80 ff. Baugesetzbuch durchzuführen. Die Verwaltung wird beauftragt, den Antrag beim Vermessungsamt München anzumelden.