Sitzung: 22.06.2017 Gemeinderat
Beschluss: einstimmig angenommen
II. Beschluss
Die Gemeinde Feldkirchen erklärt sich
bereit, für die Parzellierung der Baugrundstücke und der öffentlichen
Verkehrsflächen im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 98b „Bauland für
Einheimische“, ein Grenzregelungsverfahren nach § 80 ff. Baugesetzbuch
durchzuführen. Die Verwaltung wird beauftragt, den Antrag beim Vermessungsamt
München anzumelden.