Beschluss: einstimmig angenommen

II.       Gesamtbeschluss

 

Der Gemeinderat hat Kenntnis von den eingegangenen Stellungnahmen und Anregungen genommen. Der Gemeinderat erkennt ferner die Abwägungsvorschläge der Verwaltung an und macht sich diese zu Eigen.

 

Der Planer wird beauftragt, die redaktionellen Änderungen in den Bebauungsplanentwurf anhand der Vorlage einzuarbeiten.

Denjenigen Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange die Anregungen vorgebracht haben, ist das Ergebnis der gemeindlichen Entscheidung schriftlich mitzuteilen.

 

Der Gemeinderat beschließt die 3.Änderung zum Bebauungsplan Nr. 83a – Gewerbegebiet Ost für den Bereich östlich der Emeranstraße und nördlich der Hohenlindner Straße in der Fassung vom 22.06.2017 mit den beschlossenen redaktionellen Änderungen als Satzung.

 

Die Verwaltung wird beauftragt, den Satzungsbeschluss ortsüblich bekannt zu machen.