Beschluss: einstimmig angenommen

II.       Gesamtbeschluss

 

Der Gemeinderat hat Kenntnis von den eingegangenen Stellungnahmen und Anregungen genommen. Der Gemeinderat kennt ferner die Abwägungsvorschläge der Verwaltung an und macht sich diese zu Eigen.

 

Der Planer wird beauftragt, die von den Eigentümern - vertreten durch ihren Rechtsanwalt - redaktionellen zugestimmten Änderungen in den Bebauungsplanentwurf anhand der Vorlage einzuarbeiten.

Denjenigen Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange, sowie Bürgern die Anregungen vorgebracht haben, ist das Ergebnis der gemeindlichen Entscheidung schriftlich mitzuteilen.

 

Der Gemeinderat beschließt die 3. Änderung zum Bebauungsplan Nr. 52 – Gewerbegebiet zwischen der Emeranstraße und dem Bundesbahngelände, östlich der Sonnenstraße in der Fassung vom 22.06.2017 mit den beschlossenen Änderungen als Satzung.

 

Die Verwaltung wird beauftragt, den Satzungsbeschluss ortsüblich bekannt zu machen.