Beschluss: einstimmig angenommen

III.      Beschluss

 

Dem Bauantrag wegen Neubau eines Hotels mit Tiefgarage, Otto-Lilienthal-Ring 24, FlNr. 669/6, wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt.

 

Folgenden Befreiungen / Ausnahmen wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt:

 

1. Ausnahme zum Flachdach mit extensiver Begrünung, Überschreitung der zul. Wandhöhe um 2,30 m für das Technikgeschoss.

2. Befreiung wegen Errichtung von Stellplätzen außerhalb des Bauraumes sowie Befreiung wegen Errichtung von Stellplätzen im Vorgartenbereich.

3. Verzicht auf den Nachweis von 75% der oberirdischen Stellplätze (Stellplatzsatzung)

4. Geringfügige Überschreitung der Baugrenze durch die TG

 

Folgender Befreiung wird das gemeindliche Einvernehmen nicht erteilt:

-       Unterschreitung der gem. BP festgesetzten Erdüberdeckung von TG

 

Das Landratsamt München wird gebeten zu beauflagen, die restlichen, für das Personal notwendigen Stellplätze nachzufordern (Büro, Rezeptionsbereich usw.).

 

Es wird empfohlen, den Müllraum für einen zusätzlichen Restmüllbehälter entsprechend zu vergrößern. Die Begründung ergibt sich aus dem Vortrag. Das Landratsamt München wird gebeten zu prüfen, ob dies beauflagt werden kann.