Beschluss: einstimmig angenommen

II.       Gesamtbeschluss

 

Der Gemeinderat hat Kenntnis von den eingegangenen Stellungnahmen und Anregungen genommen.

 

Der Gemeinderat erkennt ferner die Abwägungsvorschläge der Verwaltung an und macht sich diese zu Eigen.

 

Der Planer wird beauftragt, die Änderungen in den Bebauungsplanentwurf anhand der Vorlage einzuarbeiten.

           

Denjenigen Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange, sowie den Bürgern die Anregungen vorgebracht haben, ist das Ergebnis der gemeindlichen Entscheidung schriftlich mitzuteilen.

 

Der Gemeinderat beschließt, für den Bebauungsplan Nr. 31 mit den beschlossenen Änderungen in der Fassung vom 08.06.2017 die erneute öffentliche Auslegung gemäß § 4a Abs. 3 BauGB.

 

Stellungnahmen können nur zu geänderten Teilen abgegeben werden. Die Auslegung wird auf 14 Tage verkürzt.