Beschluss: mehrheitlich angenommen

III.      Beschluss

 

Der Gemeinderat beschließt, dem Bauantrag wegen Neubau eines Wohnhauses mit 4 Wohneinheiten und Tiefgarage, Oberndorfer Str. 6, FlNr. 89/12, das gemeindliche Einvernehnen zu erteilen.

 

Den Befreiungen wegen Überschreitung der zulässigen GR, GRZ um 20,76 m² bzw. 0,03 wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt.

 

Das Landratsamt München wird gebeten zu beauflagen, dass das Ausfahren auf die Oberndorfer Straße, insbesondere von den offenen Stellplätzen aus, nur vorwärts gestattet ist.