Sitzung: 11.05.2017 Gemeinderat
Beschluss: mehrheitlich angenommen
II. Beschluss
Die „Satzung der Gemeinde
Feldkirchen über die besonderen Anforderungen an die äußere Gestaltung
baulicher Anlagen zum Bebauungsplan Nr. 98a und 98b Gemeinde Feldkirchen
–Bauland für Einheimische- (Gestaltungssatzung)“, rechtswirksam seit dem
29.03.2001, wird ebenfalls für den Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 98a
„Bauland für Einheimische“ aufgehoben.