Beschluss: mehrheitlich angenommen

II.       Beschluss

 

Die „Satzung der Gemeinde Feldkirchen über die besonderen Anforderungen an die äußere Gestaltung baulicher Anlagen zum Bebauungsplan Nr. 98a und 98b Gemeinde Feldkirchen –Bauland für Einheimische- (Gestaltungssatzung)“, rechtswirksam seit dem 29.03.2001, wird ebenfalls für den Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 98a „Bauland für Einheimische“ aufgehoben.