Beschluss: mehrheitlich angenommen

III.      Beschluss

 

Der Gemeinderat stimmt dem schriftlichen Antrag vom 28.04.2017 des Gemeinderatsmitglieds Herrn Dr. Michael Burger zu und beauftragt die Verwaltung, für den Bebauungsplan Nr. 50 „Gebiet zwischen der Sudetenstraße/Philipp-Holly-Straße/Riemer Gangsteig“, rechtskräftig seit 1961, parallel mit dem Bebauungsplan Nr. 64 aus dem Gebiet Nr. 24 der Prioritätenliste, jeweils ein Änderungsverfahren durchzuführen.