Beschluss: mehrheitlich angenommen

II.       Beschluss

 

Der Gemeinderat beschließt, dass Anträge 24 Stunden vor Termin der Sitzungseinladung, das  wäre in der Regel 12.00 Uhr am Donnerstag vor der jeweiligen Sitzungswoche, gestellt werden können.

Der § 19 Abs. 1 der Geschäftsordnung  muss dahingehend geändert werden