Sitzung: 27.04.2017 Gemeinderat
Beschluss: mehrheitlich angenommen
II. Gesamtbeschluss
Der Gemeinderat hat Kenntnis von den eingegangenen Stellungnahmen und
Anregungen genommen.
Der Gemeinderat kennt ferner die Abwägungsvorschläge der Verwaltung an und
macht sich diese zu Eigen.
Der Planer wird beauftragt, die Änderungen in den Bebauungsplanentwurf
anhand der Vorlage einzuarbeiten.
Denjenigen Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange, sowie
Bürgern die Anregungen vorgebracht haben, ist das Ergebnis der gemeindlichen
Entscheidung schriftlich mitzuteilen.
Der Gemeinderat beschließt die 1.Änderung zum Bebauungsplan Nr. 50 – Gebiet
zwischen der Sudetenstraße, der Philipp-Holly-Straße und des Riemer Gangsteigs
in der Fassung vom 27.04.2017 mit den beschlossenen Änderungen als Satzung.
Die Verwaltung wird beauftragt, den Satzungsbeschluss ortsüblich bekannt zu
machen.
(GR
Dr. Rüßmann und GR Vanvolsem stimmten gegen die Beschlussempfehlung)