Sitzung: 27.04.2017 Gemeinderat
Beschluss: einstimmig angenommen
II. Gesamtbeschluss
Der Gemeinderat hat
Kenntnis von den eingegangenen Stellungnahmen und Anregungen genommen.
Der Gemeinderat erkennt
ferner die Abwägungsvorschläge der Verwaltung an und macht sich diese zu Eigen.
Der Planer wird
beauftragt, die Änderungen in den Bebauungsplanentwurf anhand der Vorlage
einzuarbeiten.
Denjenigen Behörden und
sonstigen Trägern öffentlicher Belange, die Anregungen vorgebracht haben, ist
das Ergebnis der gemeindlichen Entscheidung schriftlich mitzuteilen.
Der Gemeinderat beschließt, für die 3.Änderung zum Bebauungsplan Nr. 83a mit den beschlossenen Änderungen in der Fassung vom 27.04.2017 die erneute öffentliche Auslegung gemäß § 4a Abs. 3 BauGB. Die Auslegung wird auf 14 Tage verkürzt.