Sitzung: 06.04.2017 Gemeinderat
Beschluss: mehrheitlich angenommen
III. Beschluss
Die Gemeinde Feldkirchen nimmt das 2.
Anhörungsverfahren der Gesamtfortschreibung des Regionalplans München zur
Kenntnis.
Anregungen und Ergänzungen werden wie folgt
vorgetragen:
1.
Die
Planung einer Autobahnparallele ist in der Gesamtfortschreibung nicht
berücksichtigt worden. Im Bereich der Anschlussstelle Haar bis südlich des
Gemeindegebietes Feldkirchen liegt der regionale Grünzug Nr. 13, Nr. 14 und Nr.
15. Hier wird von Seiten der Gemeinde Feldkirchen gefordert, dass die westliche
Planung der Autobahnparallele (A99) in der Gesamtfortschreibung mit
berücksichtigt wird und der regionale Grünzug angepasst wird.
Beschluss:
Ja 18 Nein 2
2.
Wegen
der geplanten südlichen Ortsumfahrung fordert die Gemeinde Feldkirchen für den
Bereich der Straße die Anpassung des regionalen Grünzugs Nr. 13 (Grüngürtel
München-Ost: Luftaustauschbahn südlich der Siedlungsschwerpunkte Kirchheim b.
München und Poing und nordöstlich der Messestadt Riem). Die starke
Verkehrsbelastung in der Gemeinde Feldkirchen Richtung München wirkt sich seit
Jahren gravierend auf das Ortszentrum in Feldkirchen aus. Die südliche
Ortsumfahrung würde der Gemeinde Feldkirchen die Möglichkeit bieten, das
Ortszentrum vom Durchgangs- und Schwerlastverkehr Richtung München zu
entlasten. Es wird deshalb gebeten, den regionalen Grünzug entsprechend
zurückzunehmen um die künftige Verkehrsanbindung ungehindert planen zu können.
Beschluss:
Ja 17 Nein 3
3. Der Umfang des
Trenngrüns Nr. 17 liegt zum Großteil in der im Flächennutzungsplan der Gemeinde
Feldkirchen ausgewiesen Siedlungsfläche (WA) nördlich der
Beethovenstraße/Johann-Sebastian-Bach-Straße/Brucknerstraße. Das festgelegte
Trenngrün Nr. 17 sollte in diesem Bereich entsprechend angeglichen werden.
Beschluss:
Ja 18 Nein 2
4. Ebenso soll eine neue
Teilfläche des Trenngrüns Nr. 17 im Bereich der Kiesgrube (Fl.-Nr. 488/0) im
Regionalplan neu festgelegt werden. Dies widerspricht jedoch den künftigen
Planungen der Gemeinde Feldkirchen. Hier soll nach Verfüllung der Kiesgrube
einer weiteren Entwicklung für Wohnbebauung nachgekommen werden. Die Gemeinde
Feldkirchen bittet deshalb, um Rücknahme des Trenngrüns Nr. 17 im Bereich des
Grundstückes Fl.-Nr. 488/0.
Beschluss:
Ja 15 Nein 5