Beschluss: mehrheitlich angenommen

III.      Beschluss

 

Die Gemeinde Feldkirchen nimmt das 2. Anhörungsverfahren der Gesamtfortschreibung des Regionalplans München zur Kenntnis.

 

Anregungen und Ergänzungen werden wie folgt vorgetragen:

1.    Die Planung einer Autobahnparallele ist in der Gesamtfortschreibung nicht berücksichtigt worden. Im Bereich der Anschlussstelle Haar bis südlich des Gemeindegebietes Feldkirchen liegt der regionale Grünzug Nr. 13, Nr. 14 und Nr. 15. Hier wird von Seiten der Gemeinde Feldkirchen gefordert, dass die westliche Planung der Autobahnparallele (A99) in der Gesamtfortschreibung mit berücksichtigt wird und der regionale Grünzug angepasst wird.

 

Beschluss:

Ja 18  Nein 2

 

2.    Wegen der geplanten südlichen Ortsumfahrung fordert die Gemeinde Feldkirchen für den Bereich der Straße die Anpassung des regionalen Grünzugs Nr. 13 (Grüngürtel München-Ost: Luftaustauschbahn südlich der Siedlungsschwerpunkte Kirchheim b. München und Poing und nordöstlich der Messestadt Riem). Die starke Verkehrsbelastung in der Gemeinde Feldkirchen Richtung München wirkt sich seit Jahren gravierend auf das Ortszentrum in Feldkirchen aus. Die südliche Ortsumfahrung würde der Gemeinde Feldkirchen die Möglichkeit bieten, das Ortszentrum vom Durchgangs- und Schwerlastverkehr Richtung München zu entlasten. Es wird deshalb gebeten, den regionalen Grünzug entsprechend zurückzunehmen um die künftige Verkehrsanbindung ungehindert planen zu können.

 

Beschluss:

Ja 17  Nein 3

 

 

3.    Der Umfang des Trenngrüns Nr. 17 liegt zum Großteil in der im Flächennutzungsplan der Gemeinde Feldkirchen ausgewiesen Siedlungsfläche (WA) nördlich der Beethovenstraße/Johann-Sebastian-Bach-Straße/Brucknerstraße. Das festgelegte Trenngrün Nr. 17 sollte in diesem Bereich entsprechend angeglichen werden.

 

Beschluss:

Ja 18  Nein 2

 

 

4.    Ebenso soll eine neue Teilfläche des Trenngrüns Nr. 17 im Bereich der Kiesgrube (Fl.-Nr. 488/0) im Regionalplan neu festgelegt werden. Dies widerspricht jedoch den künftigen Planungen der Gemeinde Feldkirchen. Hier soll nach Verfüllung der Kiesgrube einer weiteren Entwicklung für Wohnbebauung nachgekommen werden. Die Gemeinde Feldkirchen bittet deshalb, um Rücknahme des Trenngrüns Nr. 17 im Bereich des Grundstückes Fl.-Nr. 488/0.

 

Beschluss:

Ja 15  Nein 5