Beschluss: einstimmig angenommen

III.      Beschluss

 

Die Gemeinde Feldkirchen nimmt das Planfeststellungsverfahren für das Vorhaben EBE 4 und EBE 17 Umfahrungen Weißenfeld – Parsdorf, Bauabschnitt III in der Gemeinde Vaterstetten zur Kenntnis.

 

Die Gemeinde Feldkirchen sieht die Verkehrsentwicklung durch den Bau der Ortsumgehung Bauabschnitt III sehr kritisch. Die Verkehrszunahme auf der EBE 4/M18 wird zwangsläufig auch zu einer Zunahme des Verkehrsaufkommens am Knotenpunkt M18/M1 auf dem Gebiet der Gemeinde Feldkirchen führen, ohne dass die leistungsfähige Abwicklung des zusätzlichen Verkehrs durch diesen Hauptkreuzungsbereich gutachterlich nachgewiesen wurde.

Dieser Knotenpunkt gehört bereits jetzt mit zu einer der höchst belasteten Hauptkreuzungen im Landkreis München, der die Grenze der Leistungsfähigkeit bereits erreicht hat.

Die Gemeinde Feldkirchen fordert deshalb die Gemeinde Vaterstetten auf, diese Hauptkreuzung M18/M1 einer Leistungsfähigkeitsuntersuchung unter Berücksichtigung des prognostizierten Verkehrsaufkommens zu unterziehen. Darüber hinaus werfen die Planungen der Gemeinde Vaterstetten sehr wohl die Frage nach einem Bedarf der autobahnparallelen Führung der B471 (neu) westlich der A99 auf. Die Gemeinde Feldkirchen bittet die Gemeinde Vaterstetten insofern die Bestrebungen zur Umsetzung dieser B471 ihrerseits weiterhin zu unterstützen und insbesondere bei den beteiligten Nachbargemeinden nachdrücklich einzufordern. Zudem führen die zusätzlichen Verkehre zu einer zunehmenden Lärmbelastung auf die Feldkirchner Bevölkerung und einer Einschränkung der Planungshoheit der Gemeinde Feldkirchen.