Beschluss: mehrheitlich angenommen

II.       Gesamtbeschluss

 

Der Gemeinderat hat Kenntnis von den eingegangenen Stellungnahmen und Anregungen genommen.

 

Der Gemeinderat erkennt ferner die Abwägungsvorschläge der Verwaltung an und macht sich diese zu Eigen.

 

Der Planer wird beauftragt, die Änderungen in den Bebauungsplanentwurf anhand der Vorlage einzuarbeiten.

 

Denjenigen Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange, die Anregungen vorgebracht haben, ist das Ergebnis der gemeindlichen Entscheidung schriftlich mitzuteilen.

 

Der Gemeinderat beschließt, für die 3.Änderung zum Bebauungsplan Nr. 52 mit den beschlossenen Änderungen in der Fassung vom 06.04.2017 die erneute öffentliche Auslegung gemäß § 4a Abs. 3 BauGB.

Die Auslegung wird auf 14 Tage verkürzt.