Beschluss: einstimmig angenommen

II.       Gesamtbeschluss

 

Der Gemeinderat hat Kenntnis von den eingegangenen Stellungnahmen und Anregungen genommen.

 

Der Gemeinderat erkennt ferner die Abwägungsvorschläge der Verwaltung an und macht sich diese zu Eigen.

 

Der Planer wird beauftragt, die Änderungen in den Bebauungsplanentwurf anhand der Vorlage einzuarbeiten.

 

Denjenigen Bürgern, die Anregungen vorgebracht haben, ist das Ergebnis der gemeindlichen Entscheidung schriftlich mitzuteilen.

 

Der Gemeinderat beschließt für den Bebauungsplan Nr. 106 - Gebiet südlich der Ottostraße, westlich der Aschheimer Straße und östlich der Theresienstraße die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB i.V.m. § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.