Beschluss: einstimmig angenommen

II.       Beschluss

 

Der Gemeinderat beschließt, der notwendigen Befreiung wegen

1.  Befreiung von der Festsetzung Nr. A.3.1 wegen Überschreitung der zulässigen GR nach § 19 Abs. 2 BauNVO durch Außentreppe, Lichtgraben und Balkon um 25 m²

2.  Befreiung von den Festsetzungen Nr. A.3.5 wegen Überschreitung der Abgrabung von zulässigen 3,0 m auf ca. 6,77 m

das gemeindliche Einvernehmen nicht zu erteilen. Die Begründung ergibt sich aus dem Vortrag.

Wenn die Abgrabungsfläche auf das zulässige Maß reduziert und der geplante, 21 m² große Balkon auf die Größe der darunter liegenden, 10 m² großen Terrasse reduziert wird, würde man die Überschreitung um ca. 15 m² reduzieren.

Einer Überschreitung um 10 m² wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt.

 

Der Befreiung wegen

3.  Abweichung von der Festsetzung Nr. A.5.4 wegen Überschreitung der Außenwandbreite für Dachgauben von 1,50 m auf 2,0 m bzw. 2,45 m

wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt.