Sitzung: 23.02.2017 Gemeinderat
Beschluss: einstimmig angenommen
II. Beschluss
Der Gemeinderat beschließt, der notwendigen Befreiung wegen
1. Befreiung von der Festsetzung Nr. A.3.1 wegen Überschreitung der zulässigen GR nach § 19 Abs. 2 BauNVO durch Außentreppe, Lichtgraben und Balkon um 25 m²
2. Befreiung von den Festsetzungen Nr. A.3.5 wegen Überschreitung der Abgrabung von zulässigen 3,0 m auf ca. 6,77 m
das gemeindliche Einvernehmen nicht zu erteilen. Die Begründung ergibt sich aus dem Vortrag.
Wenn die Abgrabungsfläche auf das zulässige Maß reduziert und der geplante, 21 m² große Balkon auf die Größe der darunter liegenden, 10 m² großen Terrasse reduziert wird, würde man die Überschreitung um ca. 15 m² reduzieren.
Einer Überschreitung um 10 m² wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt.
Der Befreiung wegen
3. Abweichung von der Festsetzung Nr. A.5.4 wegen Überschreitung der Außenwandbreite für Dachgauben von 1,50 m auf 2,0 m bzw. 2,45 m
wird das gemeindliche Einvernehmen
erteilt.