Beschluss: mehrheitlich angenommen

III.      Gesamtbeschluss

 

Der Gemeinderat hat Kenntnis von den eingegangenen Stellungnahmen und Anregungen genommen.

Der Gemeinderat kennt ferner die Abwägungsvorschläge der Verwaltung an und macht sich diese zu Eigen.

 

Der Planer wird beauftragt, die Änderungen in den Bebauungsplanentwurf anhand der Vorlage einzuarbeiten.

Denjenigen Behörden, sonstigen Trägern öffentlicher Belange und Bürgern, die Anregungen vorgebracht haben, ist das Ergebnis der gemeindlichen Entscheidung schriftlich mitzuteilen.

 

Der Gemeinderat beschließt den Bebauungsplan Nr. 100 – Gebiet zwischen der Friedens-, Sonnen-, Emeran- und Kreuzstraße in der Fassung vom 09.02.2017 mit den beschlossenen Änderungen als Satzung.

 

Die Verwaltung wird beauftragt, den Satzungsbeschluss ortsüblich bekannt zu machen.