Sitzung: 09.02.2017 Gemeinderat
Beschluss: einstimmig angenommen
III. Beschluss
Der Gemeinderat fasst den Aufstellungsbeschluss zur 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 95 - Wohngebiet südlich der Jahnstraße und westlich der Friedensstraße.
Planungsziel ist die Erweiterung der Baugrenze des Grundstücks Fl.Nr. 666/76, Gemarkung Feldkirchen, und der bebaubaren Grundstücksfläche nach Südosten bis an die Grenze der Grundstück Fl.Nr. 666/6.
Das Verfahren kann gemäß § 13 BauGB im vereinfachten Verfahren (ohne Umweltbericht) durchgeführt werden.
Die Verwaltung wird beauftragt, das Verfahren durchzuführen.
Die Kosten trägt der Antragsteller.