Beschluss: einstimmig angenommen

III.      Beschluss

 

Der Gemeinderat fasst den Aufstellungsbeschluss zur 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 95 - Wohngebiet südlich der Jahnstraße und westlich der Friedensstraße.

 

Planungsziel ist die Erweiterung der Baugrenze des Grundstücks Fl.Nr. 666/76, Gemarkung Feldkirchen, und der bebaubaren Grundstücksfläche nach Südosten bis an die Grenze der Grundstück Fl.Nr. 666/6.

 

Das Verfahren kann gemäß § 13 BauGB im vereinfachten Verfahren (ohne Umweltbericht) durchgeführt werden.

 

Die Verwaltung wird beauftragt, das Verfahren durchzuführen.

 

Die Kosten trägt der Antragsteller.