Beschluss: einstimmig angenommen

II.       Beschluss

 

Dem Antrag auf Tektur zum Freiflächengestaltungsplan für den Neubau eines Mehrfamilienhauses mit 10 WE und TG, Az. 4.1-0657/16/V vom 21.11.2016, Bahnhofstr. 3 b und c, FlNr. 60/11, wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt.

Dem Antrag auf Befreiung wegen Fällung des Ahornbaums wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt.

 

Das Landratsamt München wir gebeten folgendes zu beauflagen:

1.    Vor Fällung des Spitzahorns ist durch den Grundstückseigentümer/Bauherren eine Überprüfung bzw. eine Nachschau nach Höhlen- und Spaltenquartieren mit Tierbesatz durchzuführen, damit artenschutzrechtliche Verstöße ausgeschlossen werden können. Sollten bei der Nachschau entsprechende Feststellungen gemacht werden, darf keine Fällung ohne vorherige Rücksprache mit der unteren Naturschutzbehörde erfolgen.

2.    Bei der Errichtung der Müllsammelstelle ist darauf zu achten, dass bestehendes Wurzelwerk vorher mit entsprechenden Maßnahmen geschützt wird.