Sitzung: 26.01.2017 Gemeinderat
Beschluss: einstimmig angenommen
II. Beschluss
Dem Antrag auf Tektur zum Freiflächengestaltungsplan für den Neubau
eines Mehrfamilienhauses mit 10 WE und TG, Az. 4.1-0657/16/V vom 21.11.2016,
Bahnhofstr. 3 b und c, FlNr. 60/11, wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt.
Dem
Antrag auf Befreiung wegen Fällung des Ahornbaums wird das gemeindliche
Einvernehmen erteilt.
Das
Landratsamt München wir gebeten folgendes zu beauflagen:
1. Vor Fällung des Spitzahorns ist durch den
Grundstückseigentümer/Bauherren eine Überprüfung bzw. eine Nachschau nach
Höhlen- und Spaltenquartieren mit Tierbesatz durchzuführen, damit
artenschutzrechtliche Verstöße ausgeschlossen werden können. Sollten bei der
Nachschau entsprechende Feststellungen gemacht werden, darf keine Fällung
ohne vorherige Rücksprache mit der unteren Naturschutzbehörde erfolgen.
2. Bei der Errichtung der Müllsammelstelle ist darauf zu achten, dass bestehendes Wurzelwerk vorher mit entsprechenden Maßnahmen geschützt wird.