Sitzung: 09.02.2017 Gemeinderat
Die Niederschrift über die
öffentliche Sitzung des Gemeinderates vom 26.01.2017 lag dem Gemeinderat gemäß
§ 2 GeschO, Art. 54 Abs. 2 und 3 GO zur Einsichtnahme vor. Bis zum Schluss der
Sitzung wurden keine Einwendungen erhoben. Die Niederschrift gilt somit als
genehmigt.