Beschluss: einstimmig angenommen

III.      Beschluss

 

Der Gemeinderatsbeschluss vom 08.12.2016 wird aufgehoben.

 

Der Gemeinderat nimmt die vorstehenden Ausführungen zur Kenntnis und beschließt die Vergabe der Wohnbaugrundstücke für Reihen- und Doppelhaushälften im Einheimischenmodell in folgender Reihenfolge:

 

1.)   Reihenhäuser nördlich der neuen Erschließungsstraße

2.)   Doppelhaushälften südlich der neuen Erschließungsstraße

3.)   bei Bedarf die Doppelhaushälften entlang der Beethovenstraße.

 

Der Oberboden und die Rotlage sollen für die Erschließungsstraße sowie für die Wohnbaugrundstücke der Reihen- und Doppelhaushälften bei Erforderlichkeit abgeschoben werden.

 

Der Geschosswohnungsbau wird zeitnah weiter betrieben.