Beschluss: einstimmig angenommen

 

II.       Beschluss

 

Der Gemeinderat hat Kenntnis von den eingegangenen Stellungnahmen und Anregungen genommen.

Der Gemeinderat erkennt ferner die Abwägungsvorschläge der Verwaltung an und macht sich diese zu Eigen.

 

Die Änderungen sind in den Bebauungsplanentwurf anhand der Vorlage einzuarbeiten.

 

Denjenigen Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange, die Anregungen vorgebracht haben, ist das Ergebnis der gemeindlichen Entscheidung schriftlich mitzuteilen.

 

Der Gemeinderat beschließt, für die 3.Änderung zum Bebauungsplan Nr. Nr. 32 - Gebiet südlich der Münchner Straße und westlich der Jakob-Wagner-Straße mit den beschlossenen Änderungen in der Fassung vom 24.11.2016 eine Wiederholung der öffentlichen Auslegung durchzuführen.

 

Es wird bestimmt, dass die Dauer der Auslegung sowie die Frist für Stellungnahmen gemäß § 4a Abs. 3 Satz 3 BauGB auf 14 Tage verkürzt wird.