Beschluss: mehrheitlich angenommen

III.      Beschluss

 

Der Gemeinderat hat Kenntnis von den eingegangenen Stellungnahmen und Anregungen genommen.

 

 

Der Gemeinderat erkennt ferner die Abwägungsvorschläge der Verwaltung an und macht sich diese zu Eigen.

 

Der Planer wird beauftragt, die Änderungen in den Bebauungsplanentwurf anhand der Vorlage einzuarbeiten.

Denjenigen Behörden, sonstigen Trägern öffentlicher Belange und Bürgern, die Anregungen vorgebracht haben, ist das Ergebnis der gemeindlichen Entscheidung schriftlich mitzuteilen.

 

Der Gemeinderat beschließt, für den Bebauungsplan Nr. 100 – Gebiet zwischen der Friedens-, Sonnen-, Emeran- und Kreuzstraße mit den beschlossenen Änderungen in der Fassung vom 24.11.2016 eine Wiederholung der öffentlichen Auslegung durchzuführen.

 

Der Gemeinderat beschließt die erneute öffentliche Auslegung gemäß § 4a Abs. 3 BauGB.

Die Auslegung wird auf 14 Tage verkürzt.