Beschluss: einstimmig angenommen

II.       Beschluss

 

Der Gemeinderat hat Kenntnis von den eingegangenen Stellungnahmen und Anregungen genommen.

 

Denjenigen Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange, die Anregungen vorgebracht haben, ist das Ergebnis der gemeindlichen Entscheidung schriftlich mitzuteilen.

 

Der Gemeinderat beschließt den Bebauungsplan Nr. 98 b – „Bauland für Einheimische“ in der Fassung vom 03.11.2016 als Satzung.

 

Die Verwaltung wird beauftragt, den Satzungsbeschluss ortsüblich bekannt zu machen.