Beschluss: einstimmig angenommen

II.       Beschluss

 

Der Gemeinderat beschließt, der formlosen Bauvoranfrage wegen Errichtung von 4 Einfamilienhäusern mit Garagen und offenen Stellplätzen, Fasanweg 47, FlNr. 668/49, das gemeindliche Einvernehmen in Aussicht zu stellen.

 

Der Befreiung wegen Überschreitung der zulässigen GRZ von 0,2 wird das gemeindliche Einvernehmen nicht in Aussicht gestellt.

 

Der Befreiung wegen einer geringen Überschreitung der zulässigen GRZ von 0,35 wird das gemeindliche Einvernehmen in Aussicht gestellt.

 

Der Befreiung von der gemeindlichen Stellplatzsatzung wegen Errichtung von Stellplätzen im Stauraum der Garagen wird das gemeindliche Einvernehmen in Aussicht gestellt.

 

Ansonsten sind die Festsetzungen des BP 81 – 1. Änderung, Schwalbenstraße, einzuhalten.