Beschluss: einstimmig angenommen

II.       Beschluss

 

Der Gemeinderat Feldkirchen stimmt der Durchführung der erforderlichen CEF-Maßnahmen auf dem gemeindlichen Grundstück FlNr. 496, 496/1 in unmittelbarem Umfeld des nördlichen Bahnhofs zu.

Die Maßnahmen sind vorab, spätestens bis Ende März 2017 durchzuführen.

 

Der Gemeinderat Feldkirchen stimmt der Zuweisung von Ausgleichsflächen für die gemeindliche Maßnahme – Verlängerung der Fußgängerunterführung, Errichtung einer Treppe und Rampenanlage – aus den gemeindlichen Ökokontoflächen am Riemer Wald  mit einer Fläche in Höhe von ca. 1.000 m² zu.