Beschluss: mehrheitlich angenommen

III.      Beschluss

 

Der Gemeinderat fasst den Aufstellungsbeschluss zur 1. Änderung des einfachen Bebauungsplanes Nr. 50.

 

Planungsziel ist die Erweiterung des Bauraumes des Grundstücks Fl.Nr. 337/19, Gemarkung Feldkirchen, in dem der Abstand der Baugrenze von derzeit 8 Metern auf 3 Meter und von 15 m auf 3 Meter verkürzt wird.

 

Das Verfahren kann gemäß § 13 BauGB im vereinfachten Verfahren (ohne Umweltbericht) durchgeführt werden.

 

Die Verwaltung wird beauftragt, das Verfahren durchzuführen.

 

Die Kosten trägt der Antragsteller.