Sitzung: 22.09.2016 Gemeinderat
Beschluss: mehrheitlich angenommen
III. Beschluss
Der Gemeinderat fasst den Aufstellungsbeschluss zur 1. Änderung des einfachen Bebauungsplanes Nr. 50.
Planungsziel ist die Erweiterung des Bauraumes des Grundstücks Fl.Nr. 337/19, Gemarkung Feldkirchen, in dem der Abstand der Baugrenze von derzeit 8 Metern auf 3 Meter und von 15 m auf 3 Meter verkürzt wird.
Das Verfahren kann gemäß § 13 BauGB im vereinfachten Verfahren (ohne Umweltbericht) durchgeführt werden.
Die Verwaltung wird beauftragt, das Verfahren durchzuführen.
Die Kosten trägt der
Antragsteller.