Beschluss: einstimmig angenommen

III.        Beschluss

 

Für die Tarifbeschäftigten wird aufgrund der Ermächtigung des Kommunalen Arbeitgeberverbandes Bayern das Ausschüttungsvolumen für die Leistungsbewertungszeiträume 2016 und 2017 auf 3 % festgesetzt.

 

Der nach Art. 68 Abs. 1 BayBesG vorgegebene maximale Vergaberahmen für die Beamten von derzeit 1 % wird weiterhin ausgeschöpft.