Sitzung: 06.10.2016 Gemeinderat
Beschluss: einstimmig angenommen
III. Beschluss
Für die Tarifbeschäftigten wird aufgrund der Ermächtigung des Kommunalen Arbeitgeberverbandes Bayern das Ausschüttungsvolumen für die Leistungsbewertungszeiträume 2016 und 2017 auf 3 % festgesetzt.
Der nach Art. 68 Abs. 1 BayBesG
vorgegebene maximale Vergaberahmen für die Beamten von derzeit 1 % wird
weiterhin ausgeschöpft.