Sitzung: 06.10.2016 Gemeinderat
Die Niederschrift über die öffentliche Sitzung
des Gemeinderates vom 22.09.2016 lag dem Gemeinderat gemäß § 2 GeschO, Art. 54
Abs. 2 und 3 GO zur Einsichtnahme vor. Bis zum Schluss der Sitzung wurden keine
Einwendungen erhoben. Die Niederschrift gilt somit als genehmigt.