Beschluss: einstimmig angenommen

II.       Beschluss

 

Der Beschluss vom 09.06.2016: „Stellungnahmen können nur zu den geänderten Teilen abgegeben werden.“ wird wie folgt abgeändert:

 

Der Gemeinderat beschließt, für den Bebauungsplan Nr. 100 mit den beschlossenen Änderungen in der Fassung vom 09.06.2016 eine Wiederholung der öffentlichen Auslegung durchzuführen.

 

Die Verwaltung wird beauftragt, die erneute öffentliche Auslegung gem. § 4a Abs. 3 BauGB durchzuführen.

 

Es wird bestimmt, dass die Dauer der Auslegung sowie die Frist für Stellungnahmen gemäß § 4a Abs. 3 Satz 3 BauGB auf 14 Tage verkürzt wird.