Beschluss: mehrheitlich angenommen

 

 

Die Gemeinderatsmitglieder entschieden sich einstimmig für einen Gesamtbeschluss über alle zuvor behandelten Abwägungspunkte.

 

Abstimmung:        16 : 0

 

GR Vanvolsem und GR Guhlke waren bei der Beratung und Abstimmung nicht anwesend.

 

 

II.     Beschluss

 

Der Gemeinderat hat Kenntnis von den eingegangenen Stellungnahmen und Anregungen genommen.

 

Der Gemeinderat erkennt ferner die Abwägungsvorschläge der Verwaltung an und macht sich diese zu Eigen.

 

Die Änderungen sind in den Bebauungsplanentwurf anhand der Vorlage einzuarbeiten.

 

Denjenigen Behörden, sonstigen Trägern öffentlicher Belange und Bürgern, die Anregungen vorgebracht haben, ist das Ergebnis der gemeindlichen Entscheidung schriftlich mitzuteilen.

 

Der Gemeinderat beschließt, die 3.Änderung zum Bebauungsplan Nr. 52 mit den beschlossenen Änderungen in der Fassung vom 09.06.2016 erneut öffentlich auszulegen.

 

Die Verwaltung wird beauftragt, die erneute öffentliche Auslegung gem. § 4a Abs. 3 BauGB durchzuführen.