Sitzung: 09.06.2016 Gemeinderat
Beschluss: mehrheitlich angenommen
Die Gemeinderatsmitglieder
entschieden sich einstimmig für einen Gesamtbeschluss über alle zuvor
behandelten Abwägungspunkte.
Abstimmung: 16 : 0
GR Vanvolsem und GR Guhlke
waren bei der Beratung und Abstimmung nicht anwesend.
II. Beschluss
Der Gemeinderat hat Kenntnis von den eingegangenen Stellungnahmen und
Anregungen genommen.
Der Gemeinderat erkennt ferner die Abwägungsvorschläge der Verwaltung an
und macht sich diese zu Eigen.
Die Änderungen sind in den Bebauungsplanentwurf anhand der Vorlage
einzuarbeiten.
Denjenigen Behörden, sonstigen Trägern öffentlicher Belange und Bürgern,
die Anregungen vorgebracht haben, ist das Ergebnis der gemeindlichen
Entscheidung schriftlich mitzuteilen.
Der Gemeinderat beschließt, die 3.Änderung zum Bebauungsplan Nr. 52 mit
den beschlossenen Änderungen in der Fassung vom 09.06.2016 erneut öffentlich
auszulegen.
Die Verwaltung wird beauftragt, die erneute öffentliche Auslegung gem. §
4a Abs. 3 BauGB durchzuführen.