Beschluss: mehrheitlich angenommen

III.      Beschluss

 

Der Gemeinderat hat Kenntnis von den eingegangenen Stellungnahmen und Anregungen genommen.

Der Gemeinderat erkennt ferner die Abwägungsvorschläge der Verwaltung an und macht sich diese zu Eigen.

 

Die Änderungen sind in den Bebauungsplanentwurf anhand der Vorlage einzuarbeiten.

 

Denjenigen Behörden, sonstigen Trägern öffentlicher Belange und Bürgern, die Anregungen vorgebracht haben, ist das Ergebnis der gemeindlichen Entscheidung schriftlich mitzuteilen.

 

Der Gemeinderat beschließt, für den Bebauungsplan Nr. 100 mit den beschlossenen Änderungen in der Fassung vom 09.06.2016 eine Wiederholung der öffentlichen Auslegung durchzuführen.

 

Die Verwaltung wird beauftragt, die erneute öffentliche Auslegung gem. § 4a Abs. 3 BauGB durchzuführen.

 

Es wird bestimmt, dass die Dauer der Auslegung sowie die Frist für Stellungnahmen gemäß § 4a Abs. 3 Satz 3 BauGB auf 14 Tage verkürzt wird.

 

Stellungnahmen können nur zu den geänderten Teilen abgegeben werden.