Beschluss: mehrheitlich angenommen

III.      Beschluss

 

Der Gemeinderat nimmt vom Sachverhalt Kenntnis. Es besteht derzeit kein Handlungsbedarf.

 

Der Gemeinderat stimmt der Unterzeichnung des Mietvertrages zwischen der Gemeinde und dem Landratsamt München bzgl. des Grundstückes in der Bodmerstraße unter der Voraussetzung der Notwendigkeit zu.