Beschluss: einstimmig angenommen

III.      Beschluss

 

Zu a)

Der Gemeinderat hat Kenntnis von den Planfeststellungsunterlagen in der Fassung vom 17.03.2016 und erklärt sein Einverständnis hierzu.

 

Zu b)

Der Gemeinderat erteilt die Einverständniserklärung zur Nutzung der gemeindlichen Teilflächen gem. Grunderwerbsverzeichnis.

 

Zugunsten der Gemeinde Feldkirchen ist für den Bereich der Personenunterführung (bis zur Bahngrenze) eine Grunddienstbarkeit (Wegerecht) im Grundbuch einzutragen.