Sitzung: 17.03.2016 Gemeinderat
Beschluss: mehrheitlich angenommen
III. Beschluss
Der Gemeinderat beschließt, der formlosen Bauvoranfrage wegen Neubau eines Doppelhauses, Falkenstr. 4, FlNr. 666/18; hier: Befreiung wegen Überschreitung der zulässigen Geschossfläche, das gemeindliche Einvernehmen nicht in Aussicht zu stellen. Die Begründung ergibt sich aus dem Vortrag.
Die Stellplätze sind auf 4
Stellplätze, 2 Stellplätze je Doppelhaushälfte, zu reduzieren.