Beschluss: mehrheitlich angenommen

III.      Beschluss

 

Der Gemeinderat beschließt, der formlosen Bauvoranfrage wegen Neubau eines Doppelhauses, Falkenstr. 4, FlNr. 666/18; hier: Befreiung wegen Überschreitung der zulässigen Geschossfläche, das gemeindliche Einvernehmen nicht in Aussicht zu stellen. Die Begründung ergibt sich aus dem Vortrag.

Die Stellplätze sind auf 4 Stellplätze, 2 Stellplätze je Doppelhaushälfte, zu reduzieren.