Beschluss: einstimmig angenommen

III.      Beschluss

 

Der Gemeinderat beschließt, den Mitarbeitern der Gemeinde Feldkirchen zur Deckung des Personalbedarfs und zur Bindung von qualifiziertem Personal befristet vom 01.06.2016 bis 31.05.2018 auf Antrag und Prüfung durch die Geschäftsleitung eine Arbeitsmarktzulage in Höhe von jeweils 150,- Euro monatlich zu zahlen.

 

Teilzeitbeschäftigte erhalten die Arbeitsmarktzulage in gleicher Weise, jedoch anteilig ihrer geleisteten wöchentlichen Arbeitszeit.