Sitzung: 04.02.2016 Gemeinderat
Die Niederschrift über die öffentliche Sitzung
des Gemeinderates vom 21.01.2016 lag dem Gemeinderat gemäß § 2 GeschO, Art. 54
Abs. 2 und 3 GO zur Einsichtnahme vor. Bis zum Schluss der Sitzung wurden
Einwendungen erhoben. Die Niederschrift gilt somit nicht als genehmigt und wird
in der Sitzung am 18.02.2016 nochmals vorgelegt.