Sitzung: 10.12.2015 Gemeinderat
Die Niederschriften über die öffentlichen
Sitzungen des Gemeinderates vom 5.11.2015 und 19.11.2015 lagen dem Gemeinderat
gemäß § 2 GeschO, Art. 54 Abs. 2 und 3 GO zur Einsichtnahme vor. Bis zum
Schluss der Sitzung wurden keine Einwendungen erhoben. Die Niederschriften
gelten somit als genehmigt.