Sitzung: 05.11.2015 Gemeinderat
III. Beschluss
Der Gemeinderat beschließt:
1.
Die Aufstellung eines Bebauungsplanes für das
Gebiet östlich der Richthofenstraße, südlich der Raiffeisenstraße, westlich des
Bahnhofsvorplatzes und nördlich der südlichen Grundstücksgrenze von FlNr. 470.
2.
Der Bebauungsplan verfolgt folgende wesentliche
Planungsziele
2.1 Festsetzung des Gebietes als allgemeines Wohngebiet (WA) im südlichen und
westlichen Bereich des Plangebietes. Im nördlichen Bereich (Riegelbebauung) und
im östlichen Bereich des Plangebietes soll ein Mischgebiet festgesetzt werden.
2.2 Entlang der Raiffeisenstraße
wird eine viergeschossige Bebauung vorgesehen. Im südlichen Bereich des
Plangebiets ist dreigeschossige Bebauung geplant.
2.3 Der ruhende Verkehr ist weitgehend in Tiefgaragen unterzubringen
2.4. Errichtung von öffentlich
geförderten, genossenschaftlichen, seniorengerechten und allgemeinen Wohnungen
um die Wohnbedürfnisse der Bevölkerung zu berücksichtigen. Hierzu sollen im
westlichen und südlichen Plangebiet Wohngebäude im Geschosswohnungsbau er-
richtet werden
2.5 Einrichtungen von Anlagen für soziale, gesundheitliche und kulturelle Zwecken; darin sind insbesondere Einrichtungen für die Betreuung von Senioren und Kindern enthalten.
2.6 Fortentwicklung eines zentralen Ortsteils in unmittelbarer Nachbarschaft des S-Bahnhofes Feldkirchen nach Aufgabe der Nutzung des Raiffeisenlagerhauses
Abstimmung: mehrheitlich angenommen 16
: 2
GR Wurth war bei der Abstimmung nicht anwesend.
3. Das Grundstück wird nicht verkauft.
Abstimmung: abgelehnt 8
: 10
GR Wurth war bei der Abstimmung nicht anwesend.