III.        Beschluss

 

            Der Gemeinderat beschließt:

 

1.    Die Aufstellung eines Bebauungsplanes für das Gebiet östlich der Richthofenstraße, südlich der Raiffeisenstraße, westlich des Bahnhofsvorplatzes und nördlich der südlichen Grundstücksgrenze von FlNr. 470.

2.    Der Bebauungsplan verfolgt folgende wesentliche Planungsziele

2.1 Festsetzung des Gebietes als allgemeines Wohngebiet (WA) im südlichen und westlichen Bereich des Plangebietes. Im nördlichen Bereich (Riegelbebauung) und im östlichen Bereich des Plangebietes soll ein Mischgebiet festgesetzt werden.

2.2 Entlang der Raiffeisenstraße wird eine viergeschossige Bebauung vorgesehen. Im südlichen Bereich des Plangebiets ist dreigeschossige Bebauung geplant.

2.3 Der ruhende Verkehr ist weitgehend in Tiefgaragen unterzubringen

 

2.4. Errichtung von öffentlich geförderten, genossenschaftlichen, seniorengerechten und allgemeinen Wohnungen um die Wohnbedürfnisse der Bevölkerung zu berücksichtigen. Hierzu sollen im westlichen und südlichen Plangebiet Wohngebäude im Geschosswohnungsbau er-
richtet werden

2.5 Einrichtungen von Anlagen für soziale, gesundheitliche und kulturelle Zwecken; darin sind insbesondere Einrichtungen für die Betreuung von Senioren und Kindern enthalten.

 

2.6 Fortentwicklung eines zentralen Ortsteils in unmittelbarer Nachbarschaft des S-Bahnhofes Feldkirchen nach Aufgabe der Nutzung des Raiffeisenlagerhauses

 

Abstimmung: mehrheitlich angenommen                              16 : 2

 

GR Wurth war bei der Abstimmung nicht anwesend.

 

3.  Das Grundstück wird nicht verkauft.

 

Abstimmung: abgelehnt                                                           8 : 10

 

GR Wurth war bei der Abstimmung nicht anwesend.