Beschluss: einstimmig angenommen

II.       Beschluss

 

 

Die Gemeinde Feldkirchen erlässt aufgrund des Art. 3 Abs. 2 und des Art. 7 Abs. 1 des Bayerischen Abfallwirtschaftsgesetzes (BayAbfG) in Verbindung mit der Rechtsverordnung des Landkreises München zur Übertragung der Aufgabe „Einsammeln und Befördern von Abfällen“ auf die Städte Garching b. München und Unterschleißheim, die Gemeinden des Landkreises München und den Zweckverband
München-Südost (Übertragungsverordnung ­ÜVO­) sowie Art. 24 Abs. 1 Nr. 1 und 2 und Abs. 2 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (GO) die dieser Niederschrift beigehefteten Satzung über die Vermeidung , Verwertung und das Einsammeln und Befördern von Abfällen in der Gemeinde Feldkirchen bei München

(Abfallwirtschaftssatzung  - AWS) – vorbehaltlich der Zustimmung durch die Regierung von Oberbayern.