Sitzung: 19.11.2015 Gemeinderat
Beschluss: einstimmig angenommen
II. Beschluss
Die Gemeinde
Feldkirchen erlässt aufgrund des Art. 3 Abs. 2 und des Art. 7 Abs. 1 des
Bayerischen Abfallwirtschaftsgesetzes (BayAbfG) in Verbindung mit der
Rechtsverordnung des Landkreises München zur Übertragung der Aufgabe
„Einsammeln und Befördern von Abfällen“ auf die Städte Garching b. München und
Unterschleißheim, die Gemeinden des Landkreises München und den Zweckverband
München-Südost (Übertragungsverordnung ÜVO) sowie Art. 24 Abs. 1 Nr. 1 und 2
und Abs. 2 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (GO) die dieser
Niederschrift beigehefteten Satzung über die Vermeidung , Verwertung und das
Einsammeln und Befördern von Abfällen in der Gemeinde Feldkirchen bei München
(Abfallwirtschaftssatzung - AWS) – vorbehaltlich der Zustimmung durch
die Regierung von Oberbayern.