Beschluss: einstimmig angenommen

III.      Beschluss

 

          Der Gemeinderat hat Kenntnis von den eingegangenen Stellungnahmen und Anregungen genommen.

          Der Gemeinderat erkennt ferner die Abwägungsvorschläge der Verwaltung an und macht sich diese zu Eigen.

 

          Der Planer wird beauftragt, die Änderungen in den Bebauungsplanentwurf anhand der Vorlage einzuarbeiten.

 

          Denjenigen Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange, die Anregungen vorgebracht haben, ist das Ergebnis der gemeindlichen Entscheidung schriftlich mitzuteilen.

 

          Der Gemeinderat beschließt, für den Bebauungsplan Nr. 98b – Bauland für Einheimische mit den beschlossenen Änderungen in der Fassung vom 24.09.2015 eine Wiederholung der öffentlichen Auslegung durchzuführen.

 

          Die Verwaltung wird beauftragt, die erneute öffentliche Auslegung gem. § 4a Abs. 3 BauGB durchzuführen.

 

          Es wird bestimmt, dass die Dauer der Auslegung sowie die Frist für Stellungnahmen gemäß § 4a Abs. 3 Satz 3 BauGB auf 14 Tage verkürzt wird.