Sitzung: 08.10.2015 Gemeinderat
Beschluss: einstimmig angenommen
III. Beschluss
Der Gemeinderat hat Kenntnis von den eingegangenen Stellungnahmen und Anregungen genommen.
Der
Gemeinderat erkennt ferner die Abwägungsvorschläge der Verwaltung an und macht
sich diese zu Eigen.
Der
Planer wird beauftragt, die Änderungen in den Bebauungsplanentwurf anhand der
Vorlage einzuarbeiten.
Denjenigen
Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange, die Anregungen vorgebracht
haben, ist das Ergebnis der gemeindlichen Entscheidung schriftlich mitzuteilen.
Der
Gemeinderat beschließt, für den Bebauungsplan Nr. 98b – Bauland für
Einheimische mit den beschlossenen Änderungen in der Fassung vom 24.09.2015
eine Wiederholung der öffentlichen Auslegung durchzuführen.
Die
Verwaltung wird beauftragt, die erneute öffentliche Auslegung gem. § 4a Abs. 3
BauGB durchzuführen.
Es
wird bestimmt, dass die Dauer der Auslegung sowie die Frist für Stellungnahmen
gemäß § 4a Abs. 3 Satz 3 BauGB auf 14 Tage verkürzt wird.