Sitzung: 08.10.2015 Gemeinderat
Die Niederschrift über die öffentliche Sitzung
des Gemeinderates vom 24.09.2015 lag dem Gemeinderat gemäß § 2 GeschO, Art. 54
Abs. 2 und 3 GO zur Einsichtnahme vor. Bis zum Schluss der Sitzung wurden keine
Einwendungen erhoben. Die Niederschrift gilt somit als genehmigt.