Beschluss: mehrheitlich angenommen

III.      Beschluss

 

a)

Der Gemeinderat Feldkirchen fasst den Aufstellungsbeschluss für die 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 74 – Gewerbegebiet nordwestlich der Bahnlinie (Dornacher Straße) mit folgenden wesentlichen Planungszielen:

 

1.    Der Bereich der 3. Änderung umfasst das Grundstück FlNr. 319/2, Gemarkung Feldkirchen

 

2.    Die Art der Nutzung wird als Gewerbegebiet nach § 8 BauNVO festgesetzt. Lagerhäuser, Lagerplätze und Logistikunternehmen sollen nicht zulässig sein, ebenso wenig Tankstellen.

 

Der Vorhabenträger hat sämtliche Kosten des Bauleitplanverfahrens zu tragen. Hierfür ist mit ihm auf Basis des § 11 Abs. 1 BauGB vor Abschluss des Verfahrens ein entsprechender städtebaulicher Vertrag zu schließen.

 

Abstimmungsergebnis:  Ja 12   Nein 8

 

b)

Der Gemeinderat Feldkirchen fasst den Aufstellungsbeschluss für die 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 74 – Gewerbegebiet nordwestlich der Bahnlinie (Dornacher Straße) mit folgendem Planungsziel:

 

3.    Anlagen für kirchliche, kulturelle, soziale und gesundheitliche Zwecke sollen ausnahmsweise zulässig sein.

 

Der Vorhabenträger hat sämtliche Kosten des Bauleitplanverfahrens zu tragen. Hierfür ist mit ihm auf Basis des § 11 Abs. 1 BauGB vor Abschluss des Verfahrens ein entsprechender städtebaulicher Vertrag zu schließen.

 

Abstimmungsergebnis: abgelehnt:  Ja 4   Nein 16