Sitzung: 24.09.2015 Gemeinderat
Beschluss: mehrheitlich angenommen
III. Beschluss
a)
Der Gemeinderat Feldkirchen fasst den Aufstellungsbeschluss für die 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 74 – Gewerbegebiet nordwestlich der Bahnlinie (Dornacher Straße) mit folgenden wesentlichen Planungszielen:
1. Der Bereich der 3. Änderung umfasst das Grundstück FlNr. 319/2, Gemarkung Feldkirchen
2. Die Art der Nutzung wird als Gewerbegebiet nach § 8 BauNVO festgesetzt. Lagerhäuser, Lagerplätze und Logistikunternehmen sollen nicht zulässig sein, ebenso wenig Tankstellen.
Der Vorhabenträger hat sämtliche Kosten des Bauleitplanverfahrens zu tragen. Hierfür ist mit ihm auf Basis des § 11 Abs. 1 BauGB vor Abschluss des Verfahrens ein entsprechender städtebaulicher Vertrag zu schließen.
Abstimmungsergebnis: Ja 12 Nein 8
b)
Der Gemeinderat Feldkirchen fasst den Aufstellungsbeschluss für die 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 74 – Gewerbegebiet nordwestlich der Bahnlinie (Dornacher Straße) mit folgendem Planungsziel:
3. Anlagen für kirchliche, kulturelle, soziale und gesundheitliche Zwecke sollen ausnahmsweise zulässig sein.
Der Vorhabenträger hat sämtliche Kosten des Bauleitplanverfahrens zu tragen. Hierfür ist mit ihm auf Basis des § 11 Abs. 1 BauGB vor Abschluss des Verfahrens ein entsprechender städtebaulicher Vertrag zu schließen.
Abstimmungsergebnis: abgelehnt:
Ja 4 Nein 16