Beschluss: einstimmig angenommen

III.      Beschluss

 

Der Gemeinderat fasst den Beschluss für die Neuaufstellung des Bebauungsplans Nr. 31  - Gebiet zwischen Emeran-, Kreuz- und Sonnenstraße.

 

Das Verfahren wird gemäß § 13a BauGB im beschleunigten Verfahren durchgeführt.

 

Als Planungsziele werden festgesetzt:

1. Festsetzung des Gebietes als allgemeines Wohngebiet (WA) nach § 4 BauNVO

2. Festsetzungen von überbaubaren Grundstücksflächen

3. Festsetzung zum Maß der baulichen Nutzung sowie zur Zahl von Wohnungen in Wohngebäuden um eine sinnvolle Nachverdichtung in dem Gebiet zu ermöglichen

4. Sicherung einer geordneten, nachhaltigen städtebaulichen Entwicklung zur Fortentwicklung eines  gewachsenen Ortsteiles

 

Die Verwaltung wird beauftragt, den Aufstellungsbeschluss ortsüblich bekannt zu machen.

 

Mit der Planung wird das Architekturbüro Goldbrunner + Hrycyk, Sommerstraße 9 in 81543 München, beauftragt.

 

Dem Gemeinderat ist der ausgearbeitete Bebauungsplanentwurf (Plan mit Festsetzungen und Begründung) zur Billigung vorzulegen.