Beschluss: einstimmig angenommen

II.       Beschluss

           

Der Gemeinderat hat Kenntnis von den eingegangenen Stellungnahmen und Anregungen genommen.

 

Der Gemeinderat erkennt ferner die Abwägungsvorschläge der Verwaltung an und macht sich diese zu Eigen.

 

Der Planer wird beauftragt, die Änderungen in den Bebauungsplanentwurf anhand der Vorlage einzuarbeiten. Denjenigen Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange, die Anregungen vorgebracht haben, ist das Ergebnis der gemeindlichen Entscheidung schriftlich mitzuteilen.

 

Der Gemeinderat beschließt die 1. Änderung zum Bebauungsplan Nr. 81 – Schwalbenstraße in der Fassung vom 25.06.2015 mit den beschlossenen Änderungen als Satzung.

 

Der Bebauungsplan ist rückwirkend zum 19.02.2014 in Kraft zu setzen.

 

Die Verwaltung wird beauftragt, den Satzungsbeschluss ortsüblich bekannt zu machen.