Beschluss: einstimmig angenommen

III.      Beschluss

 

Der Gemeinderat beschließt, der formlosen Bauvoranfrage wegen Errichtung eines Dreispänners in der Wendelsteinstraße 10 das gemeindliche Einvernehmen für folgendes in Aussicht:

 

1.   Dreispänner mit Gebäudestellung gemäß Plan vom 07.05.2015 (First nord-süd)

2.   GRZ 0,24

3.   DN 33°

4.   Bauraumüberschreitung nach Norden um 0,35 m

5.   Die erforderlichen Abstandsflächen sind einzuhalten.

6.   Wenn ein Zukauf des nördlichen Nachbargrundstückes möglich ist, kann der geplante Baukörper weiter nach Norden verlängert werden. Die Abstandsflächen sind weiterhin einzuhalten. Eine Bauraumüberschreitung bis 0,65 wird in Aussicht gestellt unter der Voraussetzung, dass die GRZ mit 0,24 bleibt.

7.   Die Erker sind als untergeordnete Bauteile zulässig. Es wird darauf hingewiesen, dass diese bei der GRZ Berechnung mit eingerechnet werden müssen.