Beschluss: einstimmig angenommen

II.       Beschluss

 

Der Gemeinderat der Gemeinde Feldkirchen bestätigt im Benehmen mit dem Kreisbrandrat gemäß Art. 8 Abs. 4 und 5 BayFwG i.V. m. Art. 37 Abs. 1 Nr. 1 GO die Wahl des Herrn Wolfgang Tunk zum Kommandanten der Freiwilligen Feuerwehr Feldkirchen und die Wahl des Herrn Andreas Karner zum Stellvertreter des Kommandanten der Freiwilligen Feuerwehr Feldkirchen.

 

Die Wahlperiode des Ersten Kommandanten Herrn Wolfgang Tunk beginnt mit Wirkung vom 29.05.2015 und dauert 6 Jahre. Die Wahlperiode des stellv. Kommandanten Herrn Andreas Karner beginnt mit Wirkung vom 29.05.2015 und dauert 6 Jahre.